Bürgerservice
Tipps für Jedermann!
- Wichtige Notrufnummern
- Wie du dich richtig verhältst
...wenn es brennt
...wenn Gas in der Luft ist
...wenn du einen Unfall hattest - Was Sirenensignale bedeuten
- Welche Handfeuerlöscher Brandklassen es gibt und wie du einen Feuerlöscher richtig bedienst
Falls du noch Fragen zu diesen Themen hast, kannst du uns gerne per e-Mail kontaktieren.
Wir werden dir gerne weiterhelfen.
Notrufnummern
Vergiftungszentrale 01 406 43 43
Prägen Sie sich die Notrufnummern der Rettungsorganisationen gut ein.
Notrufe sind kostenlos - sowohl aus der Telefonzelle als auch vom Handy aus.
Sie brauchen in Telefonzellen keine Münzen, sondern nur den Hörer abzuheben und zu wählen. Bei Handys - auch ohne eingelegter SIM-Karte - funktioniert der Notruf ebenfalls.
Wichtig beim Absenden eines Notrufs sind die fünf W's . Um Ihnen die richtige Hilfe schicken zu können, muss der Diensthabende in der Leitstelle wichtige Informationen von Ihnen erhalten.
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Sirenensignale
Sirenenprobe jeden Samstag um 12 Uhr
Feuerwehreinsatz
Zivilschutzsignale
- Sirenenprobe: 15 Sekunden
- Warnung: 3 Minuten gleichbleibender Dauerton
Bedeutung: Herannahende Gefahr! Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten. - Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Gefahr! Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. - Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton
Bedeutung: Ende der Gefahr. Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) beachten.
Verhalten im Brandfall
Wenn sie flüchten können:
- Fenster im Brandraum schließen
- Türen hinter sich schließen
- Mitbewohner verständigen
- Fenster von Fluchtwegen öffnen
- Auf keinen Fall Aufzug benützen
- Notruf (Tel.: 122 - ohne Vorwahl - egal ob Festnetz oder Mobiltelefon)
Wenn sie vom Brand eingeschlossen sind:
- Vom Brandherd entfernen
- In Bodennähe ist die Hitze am geringsten, Sichtweite jedoch am größten
- Schließen sie alle Türen zwischen sich und dem Brandherd
- Türritzen abdichten (mit nassem Zeitungspapier und/oder nasser Kleidung)
- Erst jetzt Fenster öffnen
- Sich bemerkbar machen, um Hilfe rufen
- Wenn möglich Notruf absetzen (Tel.: 122 - ohne Vorwahl - egal ob Festnetz oder Mobiltelefon)
Wichtige Angaben zur Einsatzortbestimmung bei Bränden: (Geben sie diese Informationen am Notruf bekannt!)
- Gemeinde
- Ortschaft
- Straße und Hausnummer
Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Tragen Sie unbedingt ihre Warnweste! Seit 1. Mai 2005 besteht Warnwestenpflicht!
- Sichern sie zunächst die Unfallstelle mit ihrem Pannendreieck ab
- Es sollte in folgenden Abständen zur Unfallstelle aufgestellt sein:
- 50m auf Straßen im Ortsgebiet
- 150m auf Landstraßen und Autostraßen
- 250m auf Autobahnen
- Stellen sie nach Möglichkeit auf Straßen mit Gegenverkehr in jede Fahrtrichtung ein Pannendreieck auf
- Halten Sie jegliche Zündquellen (Zigaretten, etc) von der Unfallstelle fern, da die Gefahr einer Explosion besteht (ausgelaufener Treibstoff)
Wichtige Angaben zur Einsatzortbestimmung für die Feuerwehr (Geben Sie diese Informationen am Notruf bekannt!)
- Auf Bundesstraßen:
- Bundesstraßennummer (z.B.: B129, B137, usw.)
- und Kilometer ersichtlich an den blauen Täfelchen, die im Abstand von ca. 200m auf der rechten Straßenseite stehen
- Auf Autobahnen & Autostraßen:
- Autobahnnummer (z.B.: A7, A8, usw.)
- Fahrtrichtung (z.B.: Fahrtrichtung Linz -> Wien)
- und Kilometer: ersichtlich an den blauen Täfelchen, die im Abstand von ca. 200m auf der rechten Straßenseite stehen
- Anstelle von der Kilometerangabe können Sie auch die letzte Autobahnabfahrt bzw. Auffahrt angeben (z.B.: 800m nach Wels )
- Auf sonstigen Straßen: Auf nicht nummerierten Straßen gestaltet sich die Angabe der Einsatzadresse schon etwas schwieriger.
- Gemeinde (z.B.: St. Willibald)
- Ortschaft (z.B.: Wamprechtsham)
- wenn möglich Straßenname
Verhalten bei Gasgeruch
- Fenster öffnen, Raum belüften
- Kein offenes Feuer und Licht
- Keine elektrischen Schalter betätigen (Licht, Klingel, Dunstabzug...)
- Nicht im Raum telefonieren!
- Gashaupthahn schließen
- Nachbarn informieren (NICHT KLINGELN!!! - KLOPFEN!!!)
- Notruf
Wichtige Angaben am Notruf: (Geben sie diese Informationen am Notruf bekannt!)
- Gemeinde (z.B.: St. Willibald)
- Ortschaft (z.B.: Wamprechtsham)
- wenn möglich Straßenname
Richtiges anwenden von Feuerlöschern
Handfeuerlöscher Brandklassen
Mit welchem Löschmittel lösche ich den Brand?
Weitere Infos: » Wikipedia: Feuerlöscher |
Gefahren von Photovoltaikanlagen
Von Photovoltaikanlagen können in bestimmten Fällen erhebliche Gefahren ausgehen. Insbesondere sind Brände immer wieder Gegenstand von Diskussionen und Berichterstattungen. Allerdings wird meist nur auf die Gefahren der Photovoltaik für die Feuerwehrkräfte eingegangen. Daneben sind allerdings auch Bedrohungen für andere Personen, Tiere, die Umwelt und Sachen nicht zu vernachlässigen.
Weitere Infos dazu gibt es unter: http://www.photovoltaik.org/betrieb/brandschutz/spezifische-gefahren.
Gefahrentafel und Kennzeichnung von Gefahrgut
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (auch Gefahrnummer oder Kemler-Zahl) ist die Zahl, die in der oberen Hälfte einer Gefahrentafel an Fahrzeugen angegeben ist.
Sie gibt Aufschluss über die vom transportierten Stoff (Gefahrgut) ausgehenden Gefahren und ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beziehungsweise das Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID) definiert.
Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr in Zusammenhang mit Wasser (da es bei Löscheinsätzen wichtig ist). Kombinationen von verschiedenen Ziffern sind möglich. Die Verdopplung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr dieser Art. Wenn die Gefahr durch eine Ziffer ausreichend beschrieben wird und keine zusätzliche Gefahr besteht, so wird eine Null angehängt, um mindestens zwei Stellen zu erzeugen.
Beispiel: Dieselkraftstoff/Heizöl, Gefahrnummer "30", zwar brennbar, aber unter Normalbedingungen gefahrlos.
Die Ziffern der Kemler-Zahl entsprechen im allgemeinen der Gefahrgutklasse des Gutes, mit Ausnahme der Klasse 1 Explosivstoffe, die – wegen der Verwechslungsgefahr mit „7“ – mit Zahlen für Entzündbarkeit (3, 4) ausgezeichnet werden.
Weitere Infos: » Wikipedia: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr |
Gefahrzettel