Bürgerservice


Tipps für Jedermann!

Falls du noch Fragen zu diesen Themen hast, kannst du uns gerne per e-Mail kontaktieren.
Wir werden dir gerne weiterhelfen.

Notrufnummern

Vergiftungszentrale 01 406 43 43

 Prägen Sie sich die Notrufnummern der Rettungsorganisationen gut ein.
Notrufe sind kostenlos 
sowohl aus der Telefonzelle als auch vom Handy aus. 
Sie brauchen in Telefonzellen keine Münzen, sondern nur den Hörer abzuheben und zu wählen. Bei Handys - auch ohne eingelegter SIM-Karte - funktioniert der Notruf ebenfalls.
Wichtig beim Absenden eines Notrufs sind die fünf W's . Um Ihnen die richtige Hilfe schicken zu können, muss der Diensthabende in der Leitstelle wichtige Informationen von Ihnen erhalten.

 

Was ist passiert?

 

Beschreiben Sie das Ereignis so kurz wie möglich aber so genau wie nötig: z.B.: Feuer, bewusstlose Person, Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen, Gefahrgutunfall.

 

Wo ist es passiert?

 

Geben Sie den Ort, an dem die Hilfe benötigt wird, so genau wie möglich an. (Straße, Hausnummer, Ortsteil, ...).
Je genauer die Ortsangabe ist, desto schneller finden die Rettungskräfte den Einsatzort.

 

Wieviele verletzte Personen?

 

Beschreiben Sie genau wie viele Verletzte zu versorgen sind und welche Art der Verletzungen vorliegen. Sind Personen eingeklemmt?

 

Wer meldet das Ereignis?

 

Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Bleiben Sie - wenn möglich - in Reichweite des Telefons.

 

Warten auf Rückfragen?

 

Beenden Sie Ihren Anruf erst, wenn der Diensthabende der Leitstelle keine weiteren Fragen hat.  Ungenaue oder vergessene Angaben können zu erheblichen Zeitverzögerungen der Erstversorgung führen.

 

Sirenensignale

Sirenenprobe jeden Samstag um 12 Uhr

Feuerwehreinsatz

 

Zivilschutzsignale

 

 

Verhalten im Brandfall

Wenn sie flüchten können:

Wenn sie vom Brand eingeschlossen sind:

Wichtige Angaben zur Einsatzortbestimmung bei Bränden: (Geben sie diese Informationen am Notruf bekannt!)

  1. Gemeinde
  2. Ortschaft
  3. Straße und Hausnummer

 

Verhalten bei Verkehrsunfällen

Wichtige Angaben zur Einsatzortbestimmung für die Feuerwehr (Geben Sie diese Informationen am Notruf bekannt!)

 

Verhalten bei Gasgeruch

Wichtige Angaben am Notruf: (Geben sie diese Informationen am Notruf bekannt!)

 
Richtiges anwenden von Feuerlöschern


 

Handfeuerlöscher Brandklassen

 

 

Mit welchem Löschmittel lösche ich den Brand?

  

Weitere Infos: » Wikipedia: Feuerlöscher

 

Gefahren von Photovoltaikanlagen

Von Photovoltaikanlagen können in bestimmten Fällen erhebliche Gefahren ausgehen. Insbesondere sind Brände immer wieder Gegenstand von Diskussionen und Berichterstattungen. Allerdings wird meist nur auf die Gefahren der Photovoltaik für die Feuerwehrkräfte eingegangen. Daneben sind allerdings auch Bedrohungen für andere Personen, Tiere, die Umwelt und Sachen nicht zu vernachlässigen.

Weitere Infos dazu gibt es unter: http://www.photovoltaik.org/betrieb/brandschutz/spezifische-gefahren.

 

Gefahrentafel und Kennzeichnung von Gefahrgut

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (auch Gefahrnummer oder Kemler-Zahl) ist die Zahl, die in der oberen Hälfte einer Gefahrentafel an Fahrzeugen angegeben ist.
Sie gibt Aufschluss über die vom transportierten Stoff (Gefahrgut) ausgehenden Gefahren und ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beziehungsweise das Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID) definiert.

Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr in Zusammenhang mit Wasser (da es bei Löscheinsätzen wichtig ist). Kombinationen von verschiedenen Ziffern sind möglich. Die Verdopplung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr dieser Art. Wenn die Gefahr durch eine Ziffer ausreichend beschrieben wird und keine zusätzliche Gefahr besteht, so wird eine Null angehängt, um mindestens zwei Stellen zu erzeugen.
Beispiel: Dieselkraftstoff/Heizöl, Gefahrnummer "30", zwar brennbar, aber unter Normalbedingungen gefahrlos.
Die Ziffern der Kemler-Zahl entsprechen im allgemeinen der Gefahrgutklasse des Gutes, mit Ausnahme der Klasse 1 Explosivstoffe, die – wegen der Verwechslungsgefahr mit „7“ – mit Zahlen für Entzündbarkeit (3, 4) ausgezeichnet werden.

Weitere Infos: » Wikipedia: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

 

 Gefahrzettel

 
    

 

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